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5). Umbuchungen / Rücktritt 5.1 Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluß eines Vertrages erfolgen, soweit nicht der Reiseveranstalter hierfür besondere Regelungen vorgesehen hat. Eventuelle Unkosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. 5.2 Im Falle eines endgültigen Rücktritts vom Vertrag, dessen Erklärung nicht an eine bestimmte Form gebunden ist, durch Sie richtet sich die Höhe der hierfür anfallenden Kosten ebenfalls nach den Bedingungen des Reiseveranstalters. Insoweit ist der Rücktritt unmittelbar gegenüber dem Leistungserbringer oder gegenüber der Reiseagentur VisionBrasil zu erklären. Die Reiseagentur VisionBrasil ist berechtigt, aufgrund Ihres Rücktritts die von dem jeweiligen Leistungserbringer bei der Reiseagentur VisionBrasil vereinnahmten oder angeforderten Stornogebühren ersetzt zu verlangen. Beachten Sie, daß der Leistungserbringer von Ihnen Ersatz verlangen kann, der bis zu 100% des Reisepreises betragen kann. Wir empfehlen daher den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. 5.3 Beim Rücktritt von Linienflugbuchungen nach der Ticketausstellung werden Gebühren von 150,-€ pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann die Gebühr höher sein, teilweise bis zu 100% des Ticketspreises. Dies wird Ihnen mit der Bestätigung mitgeteilt bzw. in den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften niedergelegt. 5.4 Beim Rücktritt von Flugbuchungen bei Sonder- oder Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale erhoben. Näheres regeln die Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften.
6). Hinweise auf Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen 6.1 Für die Beschaffung von Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsdokumenten sind Sie alleine verantwortlich. Das Reisebüro haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie das Reisebüro mit dessen Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß das Reisebüro die Verzögerung zu vertreten hat. 6.2 Da die Reiseagentur VisionBrasil hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben Dritter (Reiseveranstalter oder Behörden) angewiesen ist und sich die einschlägigen Bestimmungen jederzeit ändern können, gibt die Reiseagentur VisionBrasil keinerlei Zusicherung oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung der Reiseagentur VisionBrasil wird insoweit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird daher nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien über Änderungen der Bestimmungen in seinem Zielland zu verfolgen, um sich rechtzeitig auf die geänderten Umstände einstellen zu können.
7). Haftung 7.1 Die Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Veranstaltern uns gegenüber und stellen somit keine eigene Zusicherung der Reiseagentur VisionBrasil gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Die Reiseagentur VisionBrasil gibt Ihnen gegenüber daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. 7.2 Die Reiseagentur VisionBrasil beschränkt seine Haftung im Zusammenhang mit der beschriebenen Vermittlungstätigkeit für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung.
8). Zahlung 8.1 Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind die Zahlungen erst fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters im Sinne des § 651 k Abs.3 BGB übergeben wird. Dies gilt auch für eine etwaige Anzahlung. Unter dieser Voraussetzung ist die Zahlung spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig, die Anzahlung zu dem auf der Buchungbestätigung gesondert angegebenen Zeitpunkt.
8.2 Bei allen anderen vermittelten Leistungen, bei denen die Übergabe eines Sicherungsscheines nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. 8.3 Reiseleistungen können ausschließlich mit folgenden Zahlungsmitteln bezahlt werden: Bankeinzug, Überweisung und bar in unserem Reisebüro. Abweichend hiervon wird auf die Zahlungsbedingungen der einzelnen Reiseveranstalter hingewiesen. Im entsprechenden Fall sind wir berechtigt und Sie erteilen uns hierzu die ausdrückliche Ermächtigung, im Auftrag des Reiseveranstalters den geschuldeten Reisepreis über Ihre Kreditkartennummer bzw. per Lastschrift einzuziehen. 8.4 In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen ausgehändigt. Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt nur auf Ihr ausschließliches Risiko. In jedem Fall ist die Reiseagentur VisionBrasil nicht verpflichtet, abhanden gekommene oder verloren gegangene Reiseunterlagen kostenlos zu ersetzen. Sollten Ihnen - außer in Fällen der Hinterlegung - die Reiseunterlagen nicht bis spätestens zwei Tage vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an das Reisebüro.
9). Verjährung Stehen Ihnen Ansprüche gegen die Reiseagentur VisionBrasil wegen einer Verletzung von vertraglichen Pflichten zu, gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag des Jahres zu laufen, das auf das Jahr folgt, in dem die Pflichtverletzung begangen wurde.
10). Anwendbares Recht Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11). Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages. Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
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